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Dschinn [Regel]
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Autor
Thema: Dschinn [Regel] (Gelesen 6362 mal)
Nebu
Gefürchteter Veteran
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Dschinn [Regel]
«
am:
12. März 2009, 12:04:06 Nachmittag »
Hi
ich hab vor für ne neue Runde mir ein Dschinnmagier zu basteln, mir sind dabei 2 Fragen gekommen:
1.) Der GW steigt pro Erfahrung des Dschinn. Da dieser aber ja jede Größe annehmen kann bzw in seinem Gefäß ja die kleinsten Größe annimmt, ist er dann leichter zu überzeugen (viele Aktionen gehen ja gegen den GW) oder gilt der GW seiner höchsten Stufe ?
-ich würde tendenziell zum 2. tendieren, da der GW ja nicht durch die Größe sondern durch die Erfahrung des Dschinns steigt
2.) Kann der Dschinn auch in seiner Ätherischen Form angreifen oder muss er mithilfe Arkaner Macht eine Feste Gestalt annehmen und damit auch selbst verwundbarer werden?
Hoffe ihr könnt mir helfen
MFG NEBU
edit: vllt sollte man das ins Regel-Thread verschieben
«
Letzte Änderung: 12. März 2009, 01:14:52 Nachmittag von Nebu
»
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Kanalie
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Dschinn [Regel]
«
Antwort #1 am:
12. März 2009, 02:52:55 Nachmittag »
Öhm, ich glaub du verwechselst den GW (Geistiger Widerstand) mit der GK (Größenklasse)
Der geistige Widerstand wird nicht an der größe gemessen, sondern in deinem Fall an der Erfahrung des Dschinns
«
Letzte Änderung: 12. März 2009, 02:53:40 Nachmittag von Kanalie
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Hekau Chasut
Gast
Dschinn [Regel]
«
Antwort #2 am:
12. März 2009, 05:31:21 Nachmittag »
Wegen der zweiten Frage:
Ich habe gerade keine QB zur Hand, aber Ich spiele auch einen Dschahir und wir haben es bisher immer so gehandhabt, dass der Dschinn Gestalt annimmt. Ein praktisch unverwundbarer Dschinn, der trotzdem angreifen kann, wäre auch auf niedriger Stufe schon ziemlich stark. Stell dir das mal als Gegner vor. Gerade Stufe 2, jedoch durch praktisch keine Waffe zu verletzen...
Allerdings kannst du deinen Dschinn, wenn er dir einigermaßen gewogen ist, davon überzeugen, eine andere Gestalt anzunehmen. So war mein Mayyadschinn schon des öfteren als Nebel, Pfütze oder sogar Wassertropfen zugegen - zwar nicht im Kampf, sollte aber mit Einschränkungen möglich sein.
«
Letzte Änderung: 12. März 2009, 05:32:55 Nachmittag von Hekau Chasut
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Nebu
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Dschinn [Regel]
«
Antwort #3 am:
12. März 2009, 06:49:10 Nachmittag »
@ Kanalie: nein verwechsel ich nicht die Dschinne haben in jeder Gestalt einen anderen GW...also er wird stärker und wächst und in dieser Form verändern sich die Werte...
allerdings kann er auch jede kleinere Gestalt annehmen...so ist er zum Beispiel wenn er zurück in sein Gefäß wird in der kleinsten möglichen Gestalt.
Rein Regeltechnisch müsste er also wenn er in seine Behausung kehrt einen GW von 15 haben. d.h es ist zum verhandeln praktischer um Dienste zu verhandeln, wenn dieser noch im Gefäß ist.
Das halte ich allerdings für recht schwachsinnig da der GW ja wachsen sollte nach Erfahrung also sobald er eine bestimmte Stufe erreicht hat, unabhängig von seiner Gestalt sein. (hoffe war jetzt verständlicher)
@Hekau Chasut: das hab ich mir auch gedacht, weil es sonst recht mächtig wär...aber wenn ich mir dann einen Traumdschinn anschau der nicht körperlich angreift sonder auf eine geistige art, finde ich diese Regelung auch wieder komisch...
bei allen anderen würde ich aber sagen dass sie nur zaubern können in ihrere ätherischen Form
edit: damit würde naturlich der Traumdschinn richtiges Powergaming werden obwohl er nur B schaden macht
«
Letzte Änderung: 12. März 2009, 06:58:15 Nachmittag von Nebu
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Stahlfaust
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Dschinn [Regel]
«
Antwort #4 am:
12. März 2009, 09:42:23 Nachmittag »
Du hast Recht, es ist nicht eindeutig geregelt. Streng nach Regeln wäre der Dschinn tatsächlich leichter in seinen kleineren Formen zu überzeugen. Es würde jedoch deutlich mehr Sinn machen, wenn für die Verhandlung immer die größte Form herangezogen wird.
In ätherischer Rauchform kann der Dschinn keinen Einfluss auf seine Umgebung nehmen, auch nicht zaubern. Nur der Dschinnenmagier kann durch ihn zaubern. Der Dschinn selbst jedoch nicht.
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Nebu
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Dschinn [Regel]
«
Antwort #5 am:
12. März 2009, 10:50:46 Nachmittag »
d.h ich muss immer wenn ich ihn zu einem Dienst überrede zusätlich dafür sorgen dass er sich materialisiern kann.. (dann werden so Dienste wie beschütz mich für immer schon schweerer
)
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Kanalie
Gefürchteter Veteran
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Dschinn [Regel]
«
Antwort #6 am:
13. März 2009, 02:44:21 Nachmittag »
Ok, mein Fehler. Wusste nicht das sie pro Gestalt einen anderen GW haben :ph34r:
Viel Spaß beim spielen noch
MfG Kanalie
«
Letzte Änderung: 13. März 2009, 02:44:39 Nachmittag von Kanalie
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Belal
Frisches Blut
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Re: Dschinn [Regel]
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Antwort #7 am:
15. Januar 2012, 11:11:30 Vormittag »
Ich habe eine Frage zur Aufbesserung der Stimmung des Dschinn. Der Dschinnmeister kann dies ja mit der passenden Fertigkeit versuchen, wenn er sie min. 2 Stunden und erfolgreich anwendet. In der Tabelle findet sich bei Dauer der Kommentar "bis zum nächsten Stimmungswechsel". Nun meine Frage: In welchen Abständen kann der Dschinnmeister diese Stimmungsaufbesserung versuchen? Kann er sofort nach erfolgreicher Aufbesserung um eine Stimmungskategorie den nächsten Versuch unternehmen? Muss da eine bestimmte Zeit dazwischen liegen? "Bis zum nächsten Stimmungswechsel" ist etwas ungenau. Wie handhabt ihr das?
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Zordan
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Re: Dschinn [Regel]
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Antwort #8 am:
16. Januar 2012, 10:28:37 Vormittag »
Grundsätzlich bisher noch garnicht.
Bei mir wollte bisher noch keiner etwas mit Dschinn zu tun haben.
Liegt vielleicht an meinem fiesen Grinsen wenn ich über den freien Willen der Dschinn sprechen.
Ansich würde ich aber davon ausgehen, dass nur eine erfolgreiche Probe "bis zum nächsten Stimmungswechsel" zulässig ist.
Sprich wenn du den nächsten Zauber vermasselst oder beim verhandeln mit ihm Mist baust und sich die Stimmung wieder verschlechtert, kannst du wieder einen erneuten Versuch starten.
Ansonsten müsste man ja niemals Erfolge ansagen sondern könnte einfach sagen "Ich mache einen Tag Pause und mein zorniger Dschinn verehrt mich".
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Wenn Krieg die Antwort ist, dann muß es eine verdammt beschissene Frage gewesen sein!!!
Belal
Frisches Blut
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Re: Dschinn [Regel]
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Antwort #9 am:
16. Januar 2012, 07:26:40 Nachmittag »
@Zordan: so hatte ich mir das auch in etwa vorgestellt, denn genau wie du vollkommen logisch anmerkst, hat das ja sonst überhaupt keinen Sinn und die Ehrerbietung durch den Dschinn zu erlangen ist kinderleicht. Besten Dank für die Bestätigung!
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Slade
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Re: Dschinn [Regel]
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Antwort #10 am:
12. Juli 2013, 11:43:41 Vormittag »
Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich habe ein kleines Problem. Der Erdelementarist unserer Gruppe hat das Dschinn-Amulett einer getöteten Dschahira an sich gebracht. Der Zufall wollte es so, dass es sich in der Tat um einen Erddschinn handelt.
Jetzt meine Frage, ist es möglich für den Erdelementaristen den Erddschinn zu kontrollieren und wenn ja, wie würdet ihr das regeltechnisch handhaben?
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Silverhawk
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Re: Dschinn [Regel]
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Antwort #11 am:
12. Juli 2013, 01:29:22 Nachmittag »
Dein Spieler kann teilweise Nutzen daraus ziehen. Er muss dafür allerdings Saphirii oder die Sprache der Erdelementare sprechen, sonst kann er mit dem Dschinn nicht verhandeln.
Er kann quasi alles, was ein Dschinnmagier auch kann, mit Ausnahme davon, Magie durch den Dschinn zu wirken (dafür muss man Stufen in Dschinnmagie haben). Im Saphiria Regelwerk gibt es ja auch durchaus Beispiele für Charaktere, die einen Dschinn haben und keine Magier sind.
Kontrollieren ist allerdings das falsche Wort, mit dem Dschinn kann verhandelt werden, es sei denn, du willst auf den entsprechenden "Ich kontrollier' 'nen Erdelementar"-Zauber hinaus, dann isses 'ne Frage von Dschinnstufe und überwundenen Widerständen...
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Slade
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Re: Dschinn [Regel]
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Antwort #12 am:
15. Juli 2013, 08:41:10 Vormittag »
Danke für die Antwort, so in etwa hatte ich es mir auch gedacht.
Da wird sich aber einer freuen...
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Silverhawk
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Re: Dschinn [Regel]
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Antwort #13 am:
15. Juli 2013, 02:42:17 Nachmittag »
Du kannst etwas spezifischer auch nochmal im Saphiria Regelwerk nach den Archetypen schauen. Der Aladdin-Verschnitt darin hat neben fliegendem Teppich und Affen auch noch 'ne Wunderlampe inkl. Dschinn, also hat man das in der Redaktion wohl so angedacht. Nur, falls du noch weitere Bestätigung willst...
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