Übrigens habe ich diese Info von den Einlassregeln der Spiel:
Zutrittsvoraussetzungen
Für Besucher gilt die 3G-Regel. Ihr müsst also vollständig geimpft, getestet oder genesen sein.
Eine ausführliche Erklärung hierzu findet ihr unter unter
www.spiel-messe.com.
Auch Kinder ab 6 Jahren müssen getestet, genesen oder geimpft sein, da zur Messelaufzeit in vielen Bundesländern Ferien herrschen und wir somit leider keinen Schülerausweis als Testnachweis anerkennen können.
In allen Innenbereichen des Messegeländes ist ein medizinischer Mund- und Nasenschutz zu tragen. In den Außengeländen kann die Maske abgenommen werden, solange ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann.
Bitte haltet am Eingang neben eurem Ticket und eurem EU Digitalen COVID-Zertifikat auch einen Lichtbildausweis bereit.
Das komplette Hygienekonzept zur SPIEL findet ihr hier.
Öffnungszeiten
Vom 14. bis 16. Oktober (Donnerstag bis Samstag) sind die Messehallen von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet, am 17. Oktober (Sonntag) von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Zutritt zum Messegelände erhalten ausschließlich folgende Personen:
Geimpfte Personen, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, oder
Genesene Personen, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, oder
Genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können, oder
Negativ auf Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen, die eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines innerhalb der letzten 48 Stunden durchgeführten Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests (Schnelltest) oder PCR-Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.
Kinder ab 6 Jahren: Entgegen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW muss auch für Kinder ab 6 Jahren (falls nicht geimpft oder genesen) ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Da während der Messelaufzeit in vielen Bundesländern Schulferien sind, wird ein Schülerausweis als Nachweis einer regelmäßigen Testung seitens der Schulen nicht akzeptiert.